[1635.08]
ehelichen versprochen, auch ein öffentliches Verlöbnis gehalten. Nachdeme aber post publica celebrata sponsalia[a] er etwas mit dem Lieutenant umgangen und schlechte virtutes[b] vielleicht bey ihme verspühret, haben sie einander die Ehe wieder aufgekündiget und die Mahlschätzen oder arrhas sponsaeilitias[c] durch unsern Trompeter Hansen Marxen wieder geschicket. Ist von einem Doctore eine große stultitia[d] und |un|verantwortliche Leichtfertigkeit. Haben sich endlich wieder versöhnet und von neuem
[a] | nach öffentlicher Verlobungsfeier |
[b] | Tugenden |
[c] | das bei der Verlobung gegebene Unterpfand |
[d] | Dummheit, Torheit |
