[1635.09]
dische Guarnison noch nicht wehre abgefueret gewesen[1]; wie nun beedes solches geschehen, auch vomb Stiftspersonen die dancksagung pro pace[a] in Acht genommen, alß solte undt wolte Ein Ehrenfester Raht sich in restitutione[b] in keinen stück weigern; dieweil aber fur die andern die Reversales, so die Stifter [ St. Beatae Mariae Virginis, St. Severi] Einem Ehrenfesten Raht eingehendigt, musten ausgeandtwortet werden, alß wolte solches Ein Ehrenfester Raht auch omni momento[c] thun, begehrten aber von unß (: wie dan[n] ehr, der Herr Commissarius deswegen von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Sachsen befehligt, der Restitution dermaßen beizuewohnen, daß alles friedlich undt verdreclich[2] zwischen Ihrer Churfürstlichen Gnaden zue Maintz, den hiesigen Clerus undt den Raht geschehen mögte :), daß ein schriftliger schein aufgesetzt undt Einem Ehrenfesten Raht an der Stifter [ St. Beatae Mariae Virginis, St. Severi] seiten ausgeandtwortet würde, daß 1. Clero die Reversales zueruck geben, 2. Ein Ehrenfester Raht solche Reversales vom Clero zue begehren durch die Schwedische officiales dermassen gedrungen, daß auch, wan[n] sie es nicht a Clero[d] begehret, ihnen zuegleich mit den Clero auszueweichen gedrauet worden, undt 3) daß sich Clerus den friedenschluß hingegen auch in seinen contentis[e] gemäß verhalten woldte. Wan[n] solches ausgeandtwortet würde, sol | len wihr |nicht eine Viertelstunde mit Ausandwortung des Reverses aufgehaldten undt Restitutio aliorum[f] auch schleunig erfolgen.
Replicavit[g] Herr Siegler, wolte alles ad referendum[h] ahnnehmen. Bidte aber, darmit 1). Reversales tanquam fundamentum restituiret[i] 2. in restitutione[j] nicht stückweise verfahren, sondern alleß zuegleich fuergenommen werden mögen.
[1] | Das Theatrum Europaeum Bd. 3, S. 350, berichtet über Grabbes Abzug aus Erfurt: 'Es hat auch die Statt Erffurt dieser zeit sich accomodiret / und den Pragerischen Friedenschluß angenommen. Dann den 17. 27. [9.1635] diß der Churfürst. Mäyntzische Vicedom Herr Marstall [Harstall] daselbst ankommen / und zu seiner Ankunfft auff Churfürstl. Befehl dem Rath den Friedenschluß insinuiret, und die Restitution der Kirchen / Clöster und Gerichte / welche ihnen von dem König in Schweden und dessen ReichsCantzler verehret worden / begehret / worzu sich dann der Rath erbotten / auch angefangen zu restituiren, wie dann die angeordnete Predigten in der Stifftskirchen wieder eingestellet / und das Käyserl. Mandatum Avocatorium angeschlagen worden. Darüber ist in allen Kirchen / wie auch in selbiger Statt zugehörigen Dorffschafften / wegen deß Friedens ein Danckfest gehalten / und das Te Deum laudamus gesungen worden / daselbst ist auch den 18. 28. Septemb. nach Mittag auff sonderbahre Ordre deß Herrn ReichsCantzler Ochsenstirns / außgezogen der Kön. Schwedische Commendant / Herr Obrister Leutenant Arfriet Graff Grabbe / welcher mit 2 Compagn. Schweden seyter der Lützenischen Schlacht allda in Guarnison gelegen / hat sich bey seinem Abzuge freundlich gebührlichen gegen den Magistrat wegen aller erzeigten Courteoisie bedancket / und vom Magistrat ein Testimonium erlanget / und ob zwar Anfangs die zwo Comp. Schweden nicht haben außziehen / sondern zuvor Geldt haben wollen / so hat man sie doch dahin disponirt, daß die endlich dem Herrn Obr. Leutenant gefolget / wurden von einer Compag. deß Raths in Erffurt auff ettliche Tagreyse biß in die Graffschafft Manßfeld convoyret / seynd mit fliegenden Fähnlein außgezogen / und nahmen ihren March auff Magdeburg / allda die Schwedische Armee sich gesamblet'. digbib.bibliothek.uni-augsburg. de/3, S. 550. In Frankfurt/M. war es dagegen im August zu heftigen Kämpfen zwischen der schwedischen Garnison und den Stadtsoldaten gekommen, bis die schwedischen Truppen am 11./21.8. abzogen. |
[2] | verträglich |
[a] | für den Frieden |
[b] | in der Rückgabe, Wiedereinsetzung |
[c] | jederzeit |
[d] | von der Geistlichkeit |
[e] | in seinen Inhalten |
[f] | Rückgabe der anderen |
[g] | antwortete |
[h] | zum Vortrag |
[i] | die Erklärungen gleichsam als Grundlage zurückgegeben werden. |
[j] | bei der Rückgabe |
